Gehölzwertermittlung

Wurde Ihr Baum durch einen Verkehrsunfall, Vandalismus oder eine Baumaßnahme geschädigt, kann die Höhe des monetären Schadens berechnet werden. Hierfür wenden wir die „Methode Koch“ an. Dieses Sachwertverfahren wurde von Werner Koch entwickelt und 1967 veröffentlicht. Vom Bundesgerichtshof wurde diese Methode zur Berechnung von Gehölzwerten erstmals 1975 im so genannten „Kastanienbaumurteil“ anerkannt. Sie eignet sich für die Wertermittlung von Bäumen, Sträuchern und Hecken. 

Für die Berechnung des Gehölzwertes ist die Funktion des Baumes ein sehr wichtiger Parameter, z. B. gestalterisch, psychologisch oder auch ingenieurbiologisch, denn sie beeinflusst die Größe und Qualität der Baumschulware und damit die Gehölzkosten. Darüber hinaus fließen beispielsweise auch die Pflanzkosten, die Kosten der Anwachspflege sowie der Herstellzeit bis zur Funktionserfüllung in die Berechnung ein. Zur Ermittlung der Schadenshöhe muss die Art des entstandenen Schadens und dessen Umfang beurteilt werde. Hieraus lässt sich ableiten, ob es sich um einen Teil- oder Totalschaden handelt. Die für die Berechnung des Gehölzwertes erforderlichen Daten werden bei einer Ortsbesichtigung und Untersuchung des geschädigten Baumes erhoben.