Artenschutz


Insbesondere sehr alte Bäume weisen Habitatstrukturen, z. B. Höhlungen mit Mulm oder abgelöste Rindenplatten, auf. Sie bieten somit Lebensräume für eine Vielzahl von Tierarten, die die Bäume als Ruhe- oder Fortpflanzungsstätte nutzen. Häufig sind unter den Arten, die an oder in Bäumen vorkommen, auch Vertreter besonders und streng geschützter Arten nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG. Sollen Bäume mit Habitatstrukturen aus Gründen der Verkehrssicherheit oder auf Grund geplanter Bauvorhaben gefällt werden, sind artenschutzrechtliche Prüfungen erforderlich.

 

Wir untersuchen Ihre Bäume auf Habitatstrukturen und das Vorkommen geschützter Arten.